Sachverständiger Aschaffenburg
Thomas Buchholz
Bausachverständiger und Baugutachter
Breslauer Straße 3463739 Aschaffenburg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
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Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu
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Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
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Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden ISO 17024 – certcouncil.eu
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Aschaffenburg steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aschaffenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aschaffenburg kommen bzw. sich nicht in Aschaffenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Aschaffenburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Aschaffenburg ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und gehört zum Regierungsbezirk Unterfranken. Die Stadt mit fast 70.000 Einwohnern liegt an den Flüssen Main und Aschaff. Viel Kultur und viele Sehenswürdigkeiten findet man dort wieder. Kirchen, Klöster, Mooschen, Theater, Bühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien und viele Bauwerke befinden sich in der Stadt. Hier begegnen sich Tradition und Gegenwart.
Die Kulturstadt bietet viele Möglichkeiten die Freizeit zu gestalten. Man kann um sich zu erholen die Zeit mit der Natur verbringen, aber auch gibt es die Möglichkeit Sport zu treiben. Für Freunde des Sports gibt es viele Sportvereine, Bäder und eine Eissporthalle. Über 10.000 Mitglieder sind in fast 100 verschiedenen Sportvereinen in der Stadt. Auch Grünanlagen, Wälder und Parks findet man in Aschaffenburg. Auch erbietet sich die Möglichkeit die Natur mit dem Fahrrad zu erkunden. Dafür gibt es sogar speziell ein Fahrradstadtplan, den man im Rathaus der Stadt oder im Tourismusbüro erlangen kann.
Für Kinder- und Jugendliche wird in der Stadt auch gesorgt. Die Stadt beinhaltet alle Schulformen einschließlich eine Hochschule für angewandte Wissenschaften mit ca. 3.100 Studierenden. Auch die Jugend hat genug Möglichkeiten die Freizeit zu nutzen, denn es sind zahlreiche Bolzplätze und Skateranlangen vorhanden und jeder Stadtteil hat modern gestaltete Kinderspielplätze. Zu dem gibt es auch noch ein Jugendzeltplatz. Zu guter letzt kann man sagen, dass die Stadt ein zentraler Einkaufs- und Freizeitstandort ist.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße
63739 Aschaffenburg
Bauamt:
Staatliches Bauamt Aschaffenburg
Cornelienstraße
63739 Aschaffenburg
Landgericht:
Landgericht Aschaffenburg
Erthalstraße
63739 Aschaffenburg