Baugutachter Aschaffenburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Thomas Buchholz Aschaffenburg
Dipl.-Ing.

Thomas Buchholz

Bausachverständiger und Baugutachter

Breslauer Straße 34
63739 Aschaffenburg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu

  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu

  • Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Jens-Olaf Brück Aschaffenburg

Jens-Olaf Brück

Bausachverständiger und Baugutachter

Boschweg 7
63741 Aschaffenburg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Betriebswirt
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK Offenbach am Main)
  • Bausachverständiger für die Immobilienbewertung, Verkehrswertermittlung, Beleihungswert, Mieten und Pachten nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • DEKRA zertifizierte Fachkraft für Schimmelpilzbeseitung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Aschaffenburg stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz
  • Herr Jens-Olaf Brück
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz, Herr Jens-Olaf Brück, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aschaffenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aschaffenburg kommen bzw. sich nicht in Aschaffenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Aschaffenburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Aschaffenburg ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und gehört zum Regierungsbezirk Unterfranken. Die Stadt mit fast 70.000 Einwohnern liegt an den Flüssen Main und Aschaff. Viel Kultur und viele Sehenswürdigkeiten findet man dort wieder. Kirchen, Klöster, Mooschen, Theater, Bühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien und viele Bauwerke befinden sich in der Stadt. Hier begegnen sich Tradition und Gegenwart.

Die Kulturstadt bietet viele Möglichkeiten die Freizeit zu gestalten. Man kann um sich zu erholen die Zeit mit der Natur verbringen, aber auch gibt es die Möglichkeit Sport zu treiben. Für Freunde des Sports gibt es viele Sportvereine, Bäder und eine Eissporthalle. Über 10.000 Mitglieder sind in fast 100 verschiedenen Sportvereinen in der Stadt. Auch Grünanlagen, Wälder und Parks findet man in Aschaffenburg. Auch erbietet sich die Möglichkeit die Natur mit dem Fahrrad zu erkunden. Dafür gibt es sogar speziell ein Fahrradstadtplan, den man im Rathaus der Stadt oder im Tourismusbüro erlangen kann.  

Für Kinder- und Jugendliche wird in der Stadt auch gesorgt. Die Stadt beinhaltet alle Schulformen einschließlich eine Hochschule für angewandte Wissenschaften mit ca. 3.100 Studierenden. Auch die Jugend hat genug Möglichkeiten die Freizeit zu nutzen, denn es sind zahlreiche Bolzplätze und Skateranlangen vorhanden und jeder Stadtteil hat modern gestaltete Kinderspielplätze. Zu dem gibt es auch noch ein Jugendzeltplatz. Zu guter letzt kann man sagen, dass die Stadt ein zentraler Einkaufs- und Freizeitstandort ist.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße
63739 Aschaffenburg

Bauamt:
Staatliches Bauamt Aschaffenburg
Cornelienstraße
63739 Aschaffenburg

Landgericht:
Landgericht Aschaffenburg
Erthalstraße
63739 Aschaffenburg

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Baugutachter Aschaffenburg
Top